Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1)
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber
Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, nachstehend in Kurzform
„Kunde“ genannt. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Podskalsky:Marketing nur an,
wenn der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
(2)
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte
mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art
handelt.
(3) Podskalsky:Marketing erbringt Dienstleistungen
aus den Bereichen Marketing, Online, Design und Kommunikation. Die
detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben
sich aus Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und
Leistungsbeschreibungen von Podskalsky:Marketing.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern
eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann
Podskalsky:Marketing diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An
allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen
Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich
Podskalsky:Marketing Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, es wird
eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit
Podskalsky:Marketing das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist
von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Vergütung
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
(3)
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von
10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 %
über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4)
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen
längeren Zeitraum, so kann Podskalsky:Marketing dem Kunden
Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in
Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den
Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine
Arbeitsgrundlage auf Seiten der Podskalsky:Marketing verfügbar sein.
(5)
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des
Projektes, berechnet Podskalsky:Marketing dem Kunden folgende
Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als
Stornogebühr: 6 Wochen vor Auftragsbeginn 25 %, 3 Wochen vor
Auftragsbeginn 50 %.
(6) Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf
der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung nach
gültigem Stundensatz.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem
Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
(1)
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten
Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich
vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von
Podskalsky:Marketing im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.
Podskalsky:Marketing behält sich das Eigentum an den gelieferten
Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem
Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen,
auch wenn sich nicht stets ausdrücklich hierauf berufen wird.
Podskalsky:Marketing ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn
der Kunden sich vertragswidrig verhält.
(2)
Podskalsky:Marketing ist dazu berechtigt die von ihr entwickelten
Werbemittel angemessen und branchenüblich zu signieren und den
erteilten Auftrag für Eigenwerbung zu publizieren. Diese Signierung
und werbliche Verwendung kann durch eine gesonderte Vereinbarung
zwischen Podskalsky:Marketing und dem Kunden ausgeschlossen werden.
(3)
Die Arbeiten von Podskalsky:Marketing dürfen vom Kunden oder vom Kunden
beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes ist
unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Podskalsky:Marketing ein
zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich
vereinbarten Honorars zu.
(4) Über den Umfang der Nutzung steht Podskalsky:Marketing ein Auskunftsanspruch zu.
§ 7 Pflichten
(1)
Der Kunde stellt Podskalsky:Marketing alle für die Durchführung des
Projektes benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.
Alle Arbeitsunterlagen werden von Podskalsky:Marketing sorgsam
behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des
jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages
an den Kunden zurückgegeben.
(2) Podskalsky:Marketing
verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages
vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu
behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene
Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu
verpflichten.
§ 8 Lieferzeit für den Versand von Werbemitteln bzw. Drucksachen
(1)
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Kunde in
Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern
vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des
Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 9 Gefahrübergang bei Versendung von Werbemitteln bzw. Drucksachen
Wird
die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der
Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten
trägt.
§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge
(1)
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach
§§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz
größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche
Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach
Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung
geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2)
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der
von uns gelieferten Arbeiten bei unserem Kunden. Vorstehende
Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2
BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB
(Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere
Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist
unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller
aufgewendeter Sorgfalt die gelieferten Arbeiten einen Mangel aufweisen,
der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die
Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl
nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunden – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunden nicht
verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten,
ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom
Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen
ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Kunden
wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns
gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung
des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung
entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7)
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der
Kunden mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den
Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Lieferer gilt
ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere
als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und
unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9)
Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt
des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers,
dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft
hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres
Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Kunden
ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Verwertungesellschaften
Der
Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an
Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die Gema abzuführen.
Werden diese Gebühren von Podskalsky:Marketing verauslagt, so
verpflichtet sich der Kunde, diese an Podskalsky:Marketing gegen
Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses erfolgen.
§ 12 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle
Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im
Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Podskalsky:Marketing
angefertigt werden, verbleiben bei Podskalsky:Marketing. Die Herausgabe
dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.
Podskalsky:Marketing schuldet mit der Bezahlung die vereinbarte
Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden
Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
§ 13 Media-Planung und Media-Durchführung
(1)
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt
Podskalsky:Marketing nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr
zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen
Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet
Podskalsky:Marketing dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
(2)
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Podskalsky:Marketing nach
Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem
Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden
Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine Nichteinhaltung
eines Schalttermins auf Grund eines verspäteten Zahlungseingangs haftet
Podskalsky:Marketing nicht. Schadensansprüche vom Kunden gegen
Podskalsky:Marketing entstehen hierdurch nicht.
§ 14 Sonstiges
(1)
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden
nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so
bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche
gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke
ausfüllt.
Bad Kreuznach, 01.10.2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Hosting
Podskalsky:Marketing
ist nachstehend kurz als Auftragnehmer bezeichnet, der Kunde nachstehend als
Auftraggeber.
1. Der Inhaber und Registrant einer Domain verzichtet im Voraus auf eventuelle Schadensersatzforderungen,
gleich aus welchem Grund, gegenüber VeriSign, NSI, ICANN, De-NIC, sowie dem
Auftragnehmer.
Zwischen Anmeldung und Registrierung einer Domain besteht eine Risikozeitspanne
von mehreren Stunden. Dies kann sich in seltenen Einzelfällen auf mehrere Tage
ausdehnen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass eine Parallelregistrierung
zuvorkommt. Gleiches gilt für die Aktualität der Abfragedatenbank. Der
Auftragnehmer übernimmt keine Anmeldegarantie und Haftung. Es wird keine
Garantie für die erfolgreiche Registrierung übernommen, nur für den
erfolgreichen Versuch, bzw. die erfolgreiche Recherche. Einige Whois-Server
sind nicht laufend aktuell, bzw. einige Anmeldesysteme versenden die
Domainanmeldung erst bei Zahlungseingang und/oder bei Überprüfung der
Postzustellung durch nochmalige Bestätigung des Auftraggebers im Kundencenter.
Bei hundertprozentiger Registrierung sind die Gebühren fällig.
2. Die Vergaberichtlinien des DE-NIC (einsehbar unter http://www.denic.de / Deutsche Domainvergabestelle) sind zwingend einzuhalten.
3. Der Domaininhaber ist stets von allen in Zusammenhang mit seiner Domain
stehenden Veränderungen zu informieren, die schriftliche Genehmigung des
Domaininhabers ist einzuholen. Dies ist insbesondere bei KK-Anträgen zu
berücksichtigen, da beim Wechsel wesentliche Veränderungen bezüglich
Firmenausfallrisiko, technischen Support, Nameserver-Stabilität und
Bereitschaftsdienst möglich sind. Sog. Massen- oder Sammel-KKs sind wegen der
erhöhten Fehlergefahr und mangelnder Überprüfungsmöglichkeiten ausgeschlossen.
4. KK Anträge (Konnektivitätskoordination / Providerwechsel) können durch Late
Ack = Verspätete Zustimmung durchgeführt werden. Ein KK Antrag muss also nur
einmal gestellt werden. Jedes mehrfache Stellen eines KK Antrages ist sinnlos,
verursacht Kosten und muss weiterberechnet werden. Für jeden Providerwechsel,
welcher vom Auftragnehmer weg führt, werden EURO 25,-- Bearbeitungs- und
Vertragabstandsgebühr fällig, wenn diese KK ohne Zustimmung des jeweiligen
Domaininhabers erfolgt.
4.1. Wichtige Hinweise zum Provider-Wechsel (KK), Redirect, u.s.w.
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Durchführung eines KK selbst
verantwortlich. Unter www.provider-wechsel.de kann der Auftraggeber stets den
Bearbeitungsstand seines KK beobachten und Verzögerungen und deren Ursache
erkennen. Da es sich um ein gemischt manuell/automatisches Verfahren handelt,
sind gewisse Vorkehrungen einzuhalten um größere Verzögerungen auszuschließen.
Reklamationen bezüglich KK sind per Einschreiben an die Geschäftsleitung zu
senden, von da ab ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 10
Tagen zu rechnen. Die übliche Bearbeitungszeit liegt zwischen 14 Tagen und 4
Wochen, kann jedoch nicht garantiert werden.
Beim KK ist zu beachten, dass gewisse Formvorschriften und
Identifikationsmöglichkeiten (siehe www.provider-wechsel.de) einzuhalten sind.
Die gleichen Formvorschriften gelten für die Änderungen von
Nameservereinträgen, sowie die Veränderungen von Weiterleitungen (Redirect).
Auch hier sind die Vorschriften unter www.provider-wechsel.de einzuhalten, bzw.
diese Formulierungsvorschläge zu verwenden. Falls der Auftraggeber eigene
Formulierungen verwendet, haftet er für Missverständnisse und
Interpretationsfehler, sowie den Folgen daraus.
Bei Providerwechsel ist es wichtig, dass zuerst der KK gestellt und
anschließend die Zustimmung erfolgt. Zustimmungsaufträge ohne KK können nicht
zugeordnet werden und sind somit wirkungslos. Es ist nicht zumutbar bei der
Bearbeitung alte Auftragsstapel des Domaininhabers durchzuarbeiten.
Entscheidend ist die Zustimmung des Domaininhabers, diese muss im Original
vorliegen, vertretungsweise Unterzeichnungen sind nicht rechtsgültig. Der
Auftragnehmer hat Anspruch auf Originalformulare, Aufträge per Fax, die in
schlecht verwertbarem Zustand eingehen kann der Auftragnehmer verwerfen. Zu
einer Rückmeldung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, was bei
schlechtleserlichen Aufträgen ohnehin nicht möglich ist. Wichtig ist ebenfalls
der Vermerk zu welchem DE-NIC Mitglied der KK gehen soll, da sonst
möglicherweise einem völlig falschen Parallelantrag zugestimmt wird und die
Domain in falsche Hände kommt.
5. Der Auftragnehmer kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. KK Anträgen,
Schließungsanträgen, Reklamationen etc. auf den Zustellungsnachweis per
Einschreiben bestehen, sollte der Verdacht bestehen, dass mit Zustimmungen per
Fax u. per e-Mail Missbrauch getrieben wird, bzw. unangemessene
Rechtssituationen konstruiert werden sollen.
6. Domainlöschungen, Account-Schließung, E-Mail-Löschungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt nach einer Frist von 30 Tagen nicht abgerufene
eMails vom Server zu löschen. Die Größe einer E-Mail darf die Größe von 15
MByte nicht überschreiten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt aus einem der nachstehenden Gründe einen
Account zu sperren oder eine Domain sofort zu schließen, Dekonnektierungen
vorzunehmen, fristlos zu kündigen und / oder einem KK stattzugeben, wenn
6.1. der Jahresbeitrag trotz Mahnung per E-Mail, Brief oder Telefax ohne
Zahlungseingang bleibt. Es handelt sich um eine Bringschuld, d. h. für die
ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung ist der Auftraggeber haftbar. Auf jedem
Zahlungsbeleg ist die Kundennummer und die Rechnungsnummer zu vermerken, für
falsche Angaben haftet der Auftraggeber. Sollten bei größeren Bestellmengen von
Domain- und Webspace-Accounts einzelne Zahlungen erfolgt sein, so ist der
Auftragnehmer dennoch zur Sperrung oder zur Rückgabe der Domains an das De-NIC
berechtigt. Es ist dem Auftragnehmer nicht möglich und auch nicht zumutbar zu
ermitteln, welche Zahlung im Einzelfall für welchen Vorgang gedacht war. Die
Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug bei Erhalt zahlbar, die
Zahlungsabwicklung erfolgt über das Abbuchungsverfahren für Lastschriften. Die
Aufrechnung und der Einbehalt ist nur mit gerichtlich festgestellten und
Angeklagten Forderungen möglich. Jede Rechnung beinhaltet in der Anlage eine
Auflistung der einzelnen kostenpflichtigen Vorgänge. Ein Einbehalt des gesamten
Rechnungsbetrag wegen Unklarheit einzelner Posten ist unzulässig. Bei
Reklamationen muss ebenso jeder einzelne Posten schriftlich innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungserhalt reklamiert werden. Ansonsten erlischt ein
Rückzahlungsanspruch.
6.2. der Auftraggeber trotz Versuch des Anschreibens oder Anrufens nicht
reagiert oder nicht erreichbar ist. Das gleiche gilt bei Falschangaben oder
nicht oder nicht mehr zutreffenden Angaben in der Description oder beim Admin
C, bei der Angabe von ausländischen Adressen oder bei der Verwendung von
Pseudonymen oder nicht existierenden Firmennamen.
6.3. markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und schadensersatzrechtliche oder
sonstige Streitigkeiten anstehen. Der Auftragnehmer kann hier in eigenem
Ermessen die Schließung entscheiden, wenn der Auftraggeber oder dessen Provider
seine Rufnummer nicht angibt oder aktualisiert, oder nicht erreichbar ist.
6.4. in irgendeiner Form Missbrauch betrieben oder gegen die guten Sitten
verstoßen wird sowie pornografische, nationalsozialistische, rassistische oder
sonstige illegale Inhalte angeboten werden.
6.5. durch eine weit überdurchschnittliche Belastung des Accounts entgegen der
Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhöhte Kosten verursacht
werden.
6.6. der Verdacht auf betrügerische Handlungen besteht.
6.7. die Gefahr von Gebühren- bzw. Zahlungsausfällen besteht.
6.8. der Vertragspartner nicht rechtsfähig ist, d.h. das Alter von 18 Jahren
noch nicht vollendet hat, und keine Handlungsvollmacht vom Vormund oder
Erziehungsberechtigten beim Vertragsabschluss bzw. bei der Beantragung
vorgelegen hat. In diesem Fall ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt,
die Leistungserbringung rückwirkend abzulehnen und das Vertragsverhältnis
rückwirkend zu annullieren. Dies gilt für alle Fälle des Verschweigens der
Rechtsfähigkeit.
6.9. ein Missbrauch bereits in Einzelfällen in der Form zu erkennen ist, dass
Markennamen von Dritten registriert werden und zwar nicht in dessen Auftrag und
auf deren Namen, sondern auf Namen und Inhaber, die mit den betreffenden Marken
oder Firmennamen gar nichts zu tun haben. In diesem Fall ist der Auftragnehmer
berechtigt die gesamte Vertragsbeziehung fristlos zu kündigen, alle Accounts
und Server zu sperren und die betroffenen deutschen und internationalen Domains
an die Inhaber zurückzugeben. Die Domaingebühr ist trotzdem vom Auftraggeber zu
entrichten. Bei Gebührenausfall ist der Auftragnehmer berechtigt die
Registrierkosten vom neuen Domaininhaber zu verlangen. Durch diese Maßnahme sollen
Erpressungsversuche, welche das Internet häufig in Misskredit gebracht haben,
verhindert werden. Strafrechtliche Schritte sind in der Regel trotzdem
einzuleiten.
7. Domainreklamationen, Webspacereklamationen, Schriftform.
Wenn ein Auftraggeber mehrere Accounts u. Domains beauftragt hat, so müssen
diese auch jeweils einzeln schriftlich u. nachweislich per Einschreiben /
Rückschein zu Händen der Geschäftsleitung in der gemäß der AGB vorgeschriebenen
Verjährungs- bzw. Einspruchsfrist bei Fehlern oder Unzufriedenheit reklamiert
werden. Die Reklamation befreit nicht von der Zahlung des Jahresbeitrages. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, eine Reklamation bis zum Eingang der Zahlung
zurückzustellen. Eine Reklamationsbearbeitung im Einzelfall ist als Teil des
Auftrages zu verstehen. Bei Mehrfachregistrierungen sind einzelne Reklamationen
keinesfalls dazu zu verwenden, größere Gesamtrechnungen unbezahlt zu lassen. In
diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die nicht bezahlten Accounts inkl.
Domains zu löschen, wodurch der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers erhalten
bleibt.
7.1. Im Falle der Nichtzahlung auch nur von Teilbeträgen durch den Provider
oder der Gefahr von Zahlungsausfällen sowie bei Nichteinhalten von
Zahlungszusagen ist der Auftragnehmer berechtigt alle Accounts zu sperren und
auch alle Leistungen zu verweigern. Dazu gehört auch z.B. die zur Durchführung
von KK`s und Closes erforderlichen Dienstleistungen, wie Identitätsrecherchen,
Überprüfung der Durchführungsdokumente, etc. Ferner ist der Auftragnehmer
berechtigt direkten Kontakt mit dem Domaininhaber (Description-Eintrag), dem
Admin-C (Bevollmächtigter) und dem Tech -C(Technischer Kontakt) aufzunehmen.
Alle drei vorstehend erwähnten Personen haften für die Bezahlung der
Domaingebühren, nicht jedoch für Server und Webspacegebühren. Der Provider ist
verpflichtet den Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand
aufzuklären. Durch die Registrierung von Domains bestätigt der Auftraggeber den
Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufgeklärt zu
haben, sowie dass beide damit einverstanden waren. Sollte dies nicht der Fall
sein hat eine Registrierung zu unterbleiben.
7.2. Sollte der Auftragnehmer von drohender Zahlungsunfähigkeit oder von
früheren Zahlungsausfällen des Auftraggebers Kenntnis erlangen, ist der
Auftragnehmer berechtigt Vorkasse in Höhe des zu erwartenden Monatsumsatzes zu
verlangen und bei Nichtzahlung eine Verweigerung aller Leistungen nach
zweitägiger Fristsetzung bis zum Zahlungseingang vorzunehmen.
8. Alle Schadensersatzforderungen beschränken sich auf die Höhe des zehnfachen
Jahresbeitrages. Schadensersatz ist nur bei grobem Vorsatz möglich. Der
Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Folgen eventueller
Rechtsstreitigkeiten frei.
9. Der Auftragnehmer wird als Admin C eingetragen, wenn nichts anderes
vereinbart ist. Bei automatischen Beantragungsverfahren werden einheitliche vom
Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Ripe Handles eingetragen. Die
Veröffentlichung der Daten der Nutzungsberechtigten bei Ripe ist zwingend
vorgeschrieben. Bei vollautomatischen Bearbeitungsverfahren ist der
Auftragnehmer berechtigt, sich selbst vorab in Description und in die Ripe
Handels einzutragen. Nach Abschluss der Registrierung oder nach Zahlungseingang
erfolgt die Umschreibung auf den Auftraggeber. Falls keine Registrationshandles
zur Verfügung stehen, ist der Auftragnehmer berechtigt selbst Handles bei den
jeweiligen Organisationen (z.B. Ripe, Core, ICANN, u.s.w.) im Namen des
Auftraggebers zu beantragen.
10.1 Vertragsbeendigung Domain
Nach Vertragsbeendigung ist es dem Auftraggeber freigestellt, die dem
Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn ein vom
Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Auftraggeber
nach Vertragsende die Weitergabe an einen anderen Anbieter wünschen, so wird der
Auftragnehmer unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern alle
vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden! Der Auftragnehmer ist bei Schließung
einer Domain berechtigt, diese auf eigene Kosten zu übernehmen.
10.2 Vertragsbeendigung Serverhosting, Webspace
Nach Vertragsbeendigung (Kündigung) des Serververtrages, oder des Shared-Hosting-Webaccounts
werden die Daten des betreffenden Kunden noch 4 Wochen zwischengespeichert.
Danach werden alle Daten gelöscht. Der Auftraggeber ist selbst verpflichtet
stets für entsprechende doppelte Datensicherung zu sorgen, sofern nichts
anderes im Hauptvertrag vereinbart ist.
10.3 Auftragserteilung bei Löschung und KK-Anträgen
Aufträge bei Löschungen und KK-Anträgen sind stets per Original vorzulegen. Die
Auftragserteilung ist eindeutig und klar in der Form zu wählen, wie die
Musterbeispiele für Close (Löschung) und KK (Providerwechsel) unter www.provider-wechsel.de aufgeführt sind. Sollte der Auftraggeber von sich aus
von der Vorschrift der Originalübermittlung oder der Verwendung der empfohlenen
Formulierungen abweichen, haftet der Auftraggeber für eventuelle
Übermittlungsfehler per Fax etc. oder Schäden welche aus Missverständnissen in
Formulierungen entstehen.
Der Auftragnehmer ist in vorstehenden Fällen von jeglichen
Schadensersatzansprüchen freizustellen. Für die Erteilung des Auftrages beim
Auftragnehmer ist im Falle der Strittigkeit der Auftraggeber beweispflichtig.
11. Die Fälligkeit aller in Rechnung gestellter Beträge ist bei
Rechnungsstellung im Zweifel 10 Tage, es sei denn auf dem Rechnungsformular ist
eine andere Zahlungsfrist angegeben. Die Rechnungsstellung wird per Post
vereinbart.
12. Im Falle der Nichtzahlung oder Nichterreichbarkeit des Auftraggebers ist
der Auftragnehmer alternativ zur Schließung der Domain auch berechtigt eine
Rückgabe zum zuständigen NIC per "hold" zu veranlassen. Die
angemessene Frist für Close und Hold ist 7 Tage nach Androhung der
Leistungsverweigerung. Die Verweigerung der Leistung durch den Auftragnehmer
entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
12.1 Bei internationalen Domains können Providerwechsel und Schließungen erst
nach Ablauf der im Voraus bezahlten und gebuchten Vertragslaufzeit erfolgen.
Durch die grundsätzliche Vorauszahlungspflicht bei ausländischen Domains und
anderer Vergaberichtlinien steht im Gegensatz zu der Handhabung bei den
.de-Domains das Nutzungsrecht im Falle der Nichtbegleichung dem Bezahler zu.
Auf den Eigentumsvorbehalt, sowie das Dekonnektierungsrecht wird speziell
nochmals hingewiesen.
13. Es ist darauf zu achten, dass bei allen Handlungen, die über automatisch
bereitgestellte Robotsysteme stets ein schriftlicher Auftrag des Auftraggebers
vorliegt. Der Auftragnehmer reicht Kopien der Aufträge auf Anforderung ein, bei
Identifikations-Problemen z. B. bei KK Anträgen (Providerwechsel) kann der
Auftragnehmer auf die Vorlage von Originalen bestehen.
14. Bei Scheitern von Domainumstellungen versucht der Auftragnehmer mehrfach
die Umstellung zu realisieren. Sollte wegen Ablehnung durch den anderen
Provider die Domainübergabe scheitern, sind dennoch die vereinbarten Zahlungen
zu leisten .Der Auftraggeber ist also stets verpflichtet, die zur Ummeldung
geforderte Erklärung bei den betroffenen DE- NIC Mitgliedern und auch beim
Scheitern beim DE- NIC vorzulegen.
15. Kostenlose Leistungen, wie z.B. Nutzung von Nameservern können nicht zu
Schadenersatz führen.
16. Jede registrierte Domain muss innerhalb von 4 Wochen konnektiert werden,
sonst erfolgt die Löschung. Die Verantwortung und Kontrolle diesbezüglich hat
der Anmelder. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Nameserver
bereitzustellen. Beim Abschalten der Nameserver ist der Auftragnehmer
verpflichtet eine 10 Tagesfrist einzuhalten.
17. Bei Erhöhung der Domain -, Webspace- oder Technik Einkaufspreise ist der
Auftragnehmer einmal pro Jahr zur Preiserhöhung berechtigt. Erhöhen sich die
Preise um mehr als 20% der Vorjahreszahlung hat der Auftraggeber ein
Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist berechtigt Rechnungen und Mahnungen per Post,
E- Mail oder Telefax zu übermitteln.
18. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Kündigungsfrist
beträgt 6 Wochen. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung, jeweils für 12 Monate im
Voraus. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber innerhalb der ersten 12
Monate besteht wegen der geringen Beträge keine Rückerstattungspflicht des
Jahresbeitrages und der Setupgebühr. Pro Account ist ein Admin-C
(administrativer Kontakt) Eintrag möglich.
Allgemein gültige Bestimmungen
20. Der Auftragnehmer hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber
Informationen verbreitet, die gegen die guten Sitten und geltendes Recht
verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass erotische Publikationen oder
Downloadinhalte angeboten werden, oder Traffic-Volumen verursacht werden, die
das Dreifache des Durchschnitts von 1000 vergleichbaren Webhostingkunden
benötigen. Im letzteren Fall ist der Auftragnehmer berechtigt Überbuchungen /
Trafficbegrenzungen durchzuführen und eine Berechnung des Traffic in der
Größenordnung von EURO 0,0046 / Gbyte an den Auftragnehmer vorzunehmen. Bei
Konkurs, Firmenauflösung, Zahlungsausfall trotz mehrfacher Anmahnung und
Nichterreichbarkeit können Auftraggeber direkt angerufen und betreut werden.
21. Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als zwei
Monate nicht nachkommen, so hat der Auftragnehmer ein fristloses
Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist ohne weitere Vorankündigung berechtigt,
Server, Nameserver, Standleitungen und E-Mail-Dienste zu sperren, sowie Domains
zu schließen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur
mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. Der Leistungsumfang ergibt
sich aus den Kundeninformationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
relevant waren. Im Falle der fristlosen Kündigung aus vorstehendem
Nichtzahlungsgrund ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Domains zu
schließen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber trotz dreimaligen Anschreibens
nicht auffindbar ist.
21.1 Bei Doppel- oder Überzahlung des Kunden erfolgt eine Gutschrifterteilung
zur Anrechnung auf spätere Rechnungen. (Auftragserweiterungen, Folgejahr,
etc.). Bitte vermeiden Sie derartige Fehler im Eigeninteresse, da somit
Mehraufwand verhindert werden kann.
22. Monatsbeträge unter EURO 10,- werden aus verwaltungstechnischen Gründen für
12 Monatsbeiträge im Voraus berechnet, Beiträge unter EURO 30,- quartalsweise.
Hardwarelieferungen werden nach Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor
Lieferung eingezogen.
23. Bereitgestellte Tools und Programme sind urheberrechtlich geschützt und
werden nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Auf
kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen besteht kein Reklamations- und
Anspruchsrecht, ebenso kein Recht zur Einbehaltung von Beträgen, die dem
Auftragnehmer zustehen.
24. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte die das Regelbetriebsverhalten
oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu
sperren oder deren Betrieb zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für CGI
Module außerhalb der vorhandenen Programm- Bibliothek. Dem Auftraggeber ist
bekannt, dass für Teilnehmer im Internet die Möglichkeit besteht von der
Übermittlung unverschlüsselter Daten Kenntnis zu erlangen. Der Auftraggeber
geht das Risiko ein.
25. Bei höherer Gewalt ist der Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung
verpflichtet. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt Ausfallzeiten zu
berechnen. Eventueller Schadenersatz ist auf die Höhe der Ausfallzeit
beschränkt. Aufrechnung oder Einbehalt von Monatspauschalen ist nur mit
gerichtlich festgestellten Forderungen möglich. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt kostenlose Leistungen, wie z.B. kostenlose Software-Bereitstellung
zu reklamieren. Im Falle von Konkurs oder nicht Erreichbarkeit eines
Partnerproviders über mehrere Monate hinweg, ist der Auftragnehmer zur
Vermeidung der Dekonnektierung berechtigt, die betroffenen Kunden weiter zu
hosten.
26. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen sowie alle im Zusammenhang mit dem
sonstigen Geschäftsverlauf erforderlichen Mitteilungen stellt der Auftragnehmer
u.a. im Internet unter http://www.olaf-podskalsky.de/agb.html zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
27. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der auf dieser Adresse
hergestellten Verfügbarkeit als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der
Auftraggeber die Nachricht tatsächlich abruft. Der Name dieser E-Mail Adresse
und Download-URL kann zur Sicherstellung der Kommunikation nicht geändert
werden. Aufgrund der hohen Innovationsgeschwindigkeit im Internet- und
Multimediabereich (Internetjahr = 6 Jahre) sowie der dadurch laufend
erforderlichen Anpassungen und Änderungen könnte sich eine Anpassung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erforderlich erweisen. Der Auftragnehmer
ist deshalb berechtigt, diesen Erfordernissen nachzukommen und Änderungen im
Einzelfall vorzunehmen.
28. Sollten derartigen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen
werden, gelten diese als angenommen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den
Verzicht auf die Formerfordernis.
29. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Leistungserbringung im Zuge des
technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Verfahren,
Systeme und Standards zu verwenden, sofern dem Auftragnehmer keine Nachteile entstehen.
Der Vertrag kann an Dritte weitergegeben werden, sofern dem Auftraggeber daraus
kein Nachteil entsteht, der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder ein
Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht. Im Falle von
Firmenverkauf, einer Firmenverlagerung oder Outsourcing (Auftragsvergabe) auch
ins Ausland ist der Auftragnehmer berechtigt Rechte und Pflichten der Aufträge
mit dem Auftraggeber an Dritte weiterzugeben. Selbstverständlich muss die
Leistungserbringung in der bisherigen Form uneingeschränkt weiter gewährleistet
sein. Sollten Teile des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der übrige
Vertrag in Kraft. Die unwirksam gewordenen Vertragsteile sind durch
Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Der Gerichtsstand ist Bad
Kreuznach.
30. Der Auftraggeber ist für alle Kosten und Folgen von unzulässig angemeldeten
Domains selbst haftbar. Dies gilt für alle Folgen aus marken- u. wettbewerbsrechtlichen
Verstößen, genauso wie aus sonstigen Rechtsverletzungen. In gleicher Weise
haftet der Auftraggeber für den Missbrauch seines Teilnehmeraccounts und die
Weitergabe von Zugangskennungen u. Passwörtern.
31. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer Telekomunikation- und
Internetdienstleister gemäß dem gültigen Internetstandart RFC 1591 ist und
gemäß §5 TDG (Teledienstgesetz) für Inhalte und Nutzerverstöße nicht haftet.
32. Fehler, die durch technische Mängel des Auftragnehmers entstehen, sowie
Reklamationen jeder Art, sind innerhalb von 2 Tagen nach Kenntniserhalt per
Einschreiben/Rückschreiben an die Adresse der Geschäftsleitung anzuzeigen.
Korrespondenz mit anderen Mitarbeitern, Supportcenter, etc. kann wegen des
immensen Aufkommens an Schriftverkehr nicht berücksichtigt werden. E-Mails sind
im Zweifelsfall schwer nachvollziehbar und können als Reklamationsgrundlage
nicht anerkannt werden. Ansonsten erlischt jede Haftung des Auftragnehmers. Die
endgültige Verjährung entsteht drei Monate nach Entstehen eines
reklamationsbedürftigen Vorgangs. Bei Differenzen und Unklarheiten im
Bestellverfahren kann der Auftragnehmer die Bezahlung stets als
Willensbekundung des Auftraggebers werten.
33. Der Auftragnehmer garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Nameserver,
Robotersysteme, Standleitungen und Server, die in Deutschland übliche
Verfügbarkeit von 98 %. Es wird versucht durch die ständige
Personalbereitschaft Fehler und Probleme grundsätzlich innerhalb weniger
Minuten zu beseitigen, der Auftraggeber ist jedoch zur Meldung verpflichtet.
Der Auftraggeber hat Kenntnis von den Risiken vollautomatisierter
Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in Bezug auf seinen
Nutzerzugang.
34. Der Auftraggeber hat Kenntnis, dass nach jedem KK Antrag (intern ß extern)
ein Update veranlasst werden muss. Bei Tools oder automatisierten Scripten für
die Beantragung oder Veränderung von Domaininhalten, RIPE handles ist der
Auftraggeber zur Überprüfung aller domainbezogenen Daten verpflichtet. Fehleintragungen
sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich nachweislich zu reklamieren. Für
Fehleintragungen ist der Auftraggeber haftbar.
35. Der Auftraggeber versichert, dass die Anmeldung seiner Domains, ebenso die
Veröffentlichung der Inhalte keine Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere
gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht darstellen. Der
Auftragnehmer ist bei Kenntniserhalt von Verstößen berechtigt die
entsprechenden Domains nebst Inhalten der Webseiten ohne Ankündigung fristlos zu
löschen.
36. Sollte der Trafficbedarf den durchschnittlichen Verbrauch aller Nutzer um
mehr als das Dreifache übersteigen, ist der Auftragnehmer berechtigt die
überhöhten Kosten durch Werbeeinbindungen auf den Seiten des Auftraggebers
auszugleichen. Die Werbeeinblendungen darf der Auftragnehmer selbst vornehmen.
Sollte der Auftraggeber diesbezüglich nicht mitwirken und sich weigern ist der
Auftragnehmer berechtigt den betreffenden Nutzeraccount fristlos zu löschen.
37. Wenn beim Einstellen von Servern und Anschließen von Standleitungen keine
gesonderten Verträge gefertigt werden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die sich im Wesentlichen an den branchenüblichen Gepflogenheiten orientieren.
Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung des Servers, die
Vertragsmindestlaufzeit ist 12 Monate. Die Verlängerung ist jeweils wieder für
12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Preis
pro Server ist EURO 250,00 zzgl. MwSt. pro Monat, die Einrichtungsgebühr
beträgt EURO 350,00 zzgl. MwSt. pro Server. Wenn der Kunde den Server selbst
gekauft hat, reduziert sich der monatliche Mietbetrag um EURO 25,00
Finanzierungskosten. Der Preis für den Traffic ist EURO 19,00 zzgl. MwSt. für
jedes angefangene GByte. Der Auftragnehmer ist bei mehreren Servern berechtigt
den Traffic gemeinsam zu zählen. Bei Unklarheiten und Differenzen wird der
Gesamttraffic durch die Anzahl der Rechner ungeachtet der Laufzeiten und
spezifischen Gegebenheiten ermittelt. Beim Abholen von Servern gleich aus
welchem Grund ist der Geschäftsleitung mindestens 1 Woche vorher Bescheid zu
geben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Nichtzahlung von seinem
gesetzlichen Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Bei Abholung von Servern
unter der Laufzeit von 12 Monaten wird der Rechnungsbetrag für die gesamte
Laufzeit fällig.
Wiederholung Punkt 29
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder
werden, bleibt der übrige Teil in Kraft. Die unwirksam gewordenen Vertragsteile
sind durch Bestimmungen zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Der
Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.